Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zahlungen vom Oder-Konto nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Auch in der Insolvenz hat ein Unternehmer noch disponibles Vermögen, mit dem er steuerlich abziehbare Betriebsausgaben generieren kann. Bei Zahlungen vom Oder-Konto eines Ehepaars muss eine Zahlung dafür aber nachweislich dem insolventen Ehegatten zurechenbar sein.

Ein Unternehmer verliert durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen nicht generell die Befugnis, von ihm getätigte oder ihm zurechenbare Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend zu machen. Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass sich der Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf den Insolvenzverwalter ausdrücklich nur auf das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen bezieht.

Umgekehrt bedeutet das, dass der Unternehmer insolvenzfreies Vermögen nach wie vor frei verwalten und uneingeschränkt darüber verfügen darf und somit durch die Verwendung dieses Vermögens auch abziehbare Betriebsausgaben generieren kann, die dann zu den nachträglichen Einkünften aus der früheren betrieblichen Tätigkeit gehören. In erster Linie betrifft dies das unpfändbare Arbeitseinkommen. Erfolgt die Zahlung aber vom gemeinsamen Oder-Konto der Eheleute, kommt es darauf an, ob die Zahlung auch dem insolventen Ehegatten zuzurechnen ist, was im Zweifelsfall nachgewiesen werden muss.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!