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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto als verdeckte Gewinnausschüttung

Ein Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH führt in der Regel zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos auf die unmittelbare Entlohnung zu Gunsten von später vergüteter Freizeit, dann verträgt sich das nicht mit dem Aufgabenbild des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Gutschrift während der Ansparphase nicht in Zeiteinheiten, sondern als Wertguthaben erfolgt. Die für das Wertguthaben auf einem Zeitwertkonto gebildeten Rückstellungen führen daher auch dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zeitgleich die Auszahlung des laufenden Geschäftsführergehalts um diesen Betrag reduziert wird. Der Bundesfinanzhof wendet hier eine geschäftsfallbezogene statt einer handelsbilanziellen Betrachtungsweise an und folgt der Tradition seiner Rechtsprechung zu Zuschlägen für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit für Gesellschafter-Geschäftsführer, die in der Regel ebenfalls als verdeckte Gewinnausschüttung gelten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!