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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags bei Betriebsaufgabe

Anders als früher die Ansparabschreibung hat die Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags bei Betriebsaufgabe keine Auswirkungen auf den Veräußerungsgewinn.

Der Vorläufer des Investitionsabzugsbetrags war die Ansparabschreibung in Form einer Rücklage in der Bilanz. Bei einer Betriebsaufgabe wirkte sich die Auflösung dieser Rücklage auch auf den Veräußerungsgewinn aus. Der Investitionsabzugsbetrag als auch die Hinzurechnung nach einer Investition oder die Rückgängigmachung des Abzugsbetrags werden dagegen allesamt außerhalb der Bilanz vorgenommen. Daher wirkt sich der Abzugsbetrag auch nicht auf den Veräußerungsgewinn aus. Das Finanzgericht Niedersachsen sah somit keinen Grund, warum für die Auflösung des Abzugsbetrags die Steuerbegünstigung für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zur Anwendung kommen sollte. Die Rückgängigmachung beziehe sich immer auf den Veranlagungszeitraum der Geltendmachung, nicht auf den Aufgabezeitpunkt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!