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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Finanzgericht lässt rückwirkende Änderung bei Bauleistungen zu

Das erste Finanzgericht hat im Hauptsacheverfahren über die Rechtmäßigkeit von geänderten Umsatzsteuerbescheiden in Bauträgerfällen entschieden.

Zur Frage, ob die rückwirkende Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung bei Bauleistungen an Bauträger rechtmäßig ist, gibt es das erste Urteil eines Finanzgerichts im Hauptsacheverfahren. Bisher lagen nämlich nur vorläufige Bewertungen verschiedener Finanzgerichte im Rahmen von Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung vor. Das Finanzgericht Niedersachsen hält die gesetzliche Regelung zur rückwirkenden Änderung für verfassungskonform. Sie verstoße nicht gegen das Rückwirkungsverbot, weil bei Inkrafttreten der Regelung im Streitfall noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten war.

Auch der Vertrauensschutz sei gewährleistet, weil der leistende Unternehmer die Steuerforderung dadurch erfüllen kann, dass er seinen zivilrechtlichen Umsatzsteuernachforderungsanspruch an das Finanzamt abtritt. Das Gericht ist außerdem der Ansicht, dass der Umsatzsteuernachforderungsanspruch gegenüber dem Bauträger noch nicht verjährt sein kann, weil die Frist erst mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs am 22. August 2013 zu laufen begann.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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