Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Ehegattenübergreifender gewerblicher Grundstückshandel

Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch ehegattenübergreifend vorliegen, wenn eine vorherige Schenkung einer Immobilie an den anderen Ehegatten allein dazu dient, die Gewerblichkeit zu verhindern.

Einen gewerblichen Grundstückshandel unterstellt das Finanzamt immer dann, wenn ein Steuerzahler innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft. Dabei kann auch eine vom Ehepartner verkaufte Immobilie in bestimmten Fällen mitzählen. Wenn nämlich ein Ehegatte eine seiner vier Immobilien dem anderen Ehegatten schenkt, der sie kurz darauf verkauft, sieht zumindest das Finanzgericht Düsseldorf ausreichend Grund dafür, auch diesen Verkauf dem ersten Ehegatten zuzurechnen. Das Finanzgericht sieht hier einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten und hat festgestellt, dass durch die spätere Gewerblichkeit des Grundstücksverkaufs auch die verschenkte Immobilie bereits von Anfang an zum Umlaufvermögen des gewerblichen Grundstückshandels gehört hat. Damit sei die Schenkung als gewinnrealisierende Entnahme zu werten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!