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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Beitragsbemessungsgrenzen 2016

Die gute Konjunktur und deutliche Lohnsteigerungen sorgen für eine spürbare Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2016.

Wie in den Vorjahren werden zum 1. Januar 2016 die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung und andere Sozialversicherungswerte an die Lohnentwicklung im abgelaufenen Jahr angepasst. Die Löhne und Gehälter sind 2015 um durchschnittlich 2,66 % gestiegen, wobei Ostdeutschland mit 3,39 % deutlich über den alten Bundesländern liegt.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 1.800 Euro auf 74.400 Euro (6.200 Euro mtl.). Im Osten steigt sie um 2.400 Euro auf dann 64.800 Euro (5.400 Euro mtl.).

  • In der knappschaftlichen Versicherung steigt die Grenze im Westen um 2.400 Euro auf dann 91.800 Euro (7.650 Euro mtl.). Im Osten beträgt die Erhöhung beachtliche 3.600 Euro auf dann 79.800 Euro (6.650 Euro mtl.).

  • In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich festgelegt und erhöht sich um 1.350 Euro auf dann 50.850 Euro (4.237,50 Euro mtl.). Die Versicherungspflichtgrenze liegt allerdings 5.400 Euro höher bei 56.250 Euro im Jahr (4.687,50 Euro mtl.).

Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, steigt im Westen, wieder um 840 Euro im Jahr. Der neue Wert beträgt damit im Westen 34.860 Euro im Jahr (2.905 Euro mtl.). Im Osten erhöht sich die Bezugsgröße sogar um 1.260 Euro auf dann 30.240 Euro im Jahr (2.520 Euro mtl.).


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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