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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Schornsteinfeger voll als Handwerkerleistung steuerbegünstigt

Nachdem der Fiskus eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs akzeptiert hat, sind wieder sämtliche Kosten für den Schornsteinfeger als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.

Bislang mussten Schornsteinfegerleistungen in zwei Kategorien eingeteilt werden: Zur ersten gehörten Kehrarbeiten sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten, die als Handwerkerleistungen begünstigt wurden. Mess- und Überprüfungsarbeiten sowie die Feuerstättenschau ließ das Finanzamt dagegen nicht als Handwerkerleistung gelten. Die Finanzverwaltung fügt sich jetzt aber einem Urteil des Bundesfinanzhofs, der entschieden hatte, dass die Erhebung des mangelfreien Istzustandes ebenso eine Handwerkerleistung ist wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr. Daher können nun in allen noch offenen Fällen sämtliche Ausgaben für den Schornsteinfeger als Handwerkerleistung geltend gemacht werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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