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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zuordnung von Gegenständen

Sie können einen Gegenstand, der zur gemischten Nutzung erworben wurde, dem unternehmerischen Bereich, dem nichtunternehmerischen Bereich oder aber auch anteilig beiden Bereichen zuordnen.

Als Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, einen Gegenstand, den Sie zur gemischten Nutzung, teils unternehmerisch, teils nichtunternehmerisch, erworben haben, insgesamt dem Unternehmen zuzuordnen. Ebenso können Sie den Gegenstand insgesamt dem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen. Als dritte Alternative verbleibt Ihnen schließlich die Möglichkeit, den Gegenstand entsprechend dem unternehmerischen Nutzungsanteil dem Unternehmen und im Übrigen dem nichtunternehmerischen Bereich zuzuordnen.

Als Indiz für die Zuordnung zum Unternehmen wird es angesehen, wenn Sie den Vorsteuerabzug geltend machen. Umgekehrt wird es als Indiz für die Zuordnung zum Nichtunternehmerischen Bereich gewertet, wenn Sie es unterlassen, den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Scheidet ein Vorsteuerabzug aus, muss nach anderen Indizien gesucht werden.

Die Entnahme eines Gegenstands, der zunächst dem Unternehmen zugeordnet war und dann entnommen wird, darf nicht besteuert werden. Veräußern Sie den entnommenen Gegenstand anschließend, wird diese Leistung Ihrem privaten Bereich zugerechnet, so dass sie nicht der Umsatzsteuer unterliegt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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