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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Neue bundesweite ELStAM-Panne

Erneut gibt es einen Softwarefehler beim Bundeszentralamt für Steuern, der für eine noch unbekannte Zahl an Arbeitnehmern eine falsche Steuerklasse zur Folge hat.

Es ist keine zwei Monate her, dass ein Softwarefehler beim Bundeszentralamt für Steuern zu einem falschen Lohnsteuerabzug für bis zu 30.000 Arbeitnehmer geführt hat. Nun informiert die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, dass es im September eine neue Panne mit der ELStAM-Datenbank gegeben hat. Der neue Fehler hat zur Folge, dass für eine noch unbekannte Zahl von Arbeitnehmern die Steuerklasse von III auf IV geändert wurde, was sich bereits in der Lohnabrechnung für September bemerkbar gemacht hat. Da die Finanzämter die betroffenen Fälle nicht selbständig erkennen und berichtigen können, müssen die Betroffenen selbst aktiv werden und die Korrektur bei ihrem Finanzamt formlos beantragen. Im folgenden Monat erhalten die Arbeitgeber dann wieder korrekte Steuerdaten übermittelt, und das Finanzamt stellt eine Papierbescheinigung mit der korrekten Steuerklasse aus, damit der Arbeitgeber die Lohnabrechnung berichtigen kann.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!