Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vertrauensschutz für Bauleistende

Die rückwirkenden Änderung der Steuerschuldnerschaft auf Bauleistungen bleibt umstritten. Auch bei der Aussetzung der Vollziehung entscheiden die Finanzgerichte uneinheitlich.

Die nachträgliche Inanspruchnahme von Bauunternehmern für die Umsatzsteuer auf Bauleistungen an Bauträger bleibt ein heißes Thema. Nach dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt auch das Finanzgericht Münster in einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zugunsten des Bauunternehmers entschieden und verfassungsrechtliche Bedenken an der Gesetzesänderung geäußert, die die nachträgliche Inanspruchnahme überhaupt erst ermöglicht. Unterdessen hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine kleine Anfrage aus dem Bundestag mitgeteilt, dass sie trotz der Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg derzeit keinen Änderungsbedarf am Gesetz oder am Umsatzsteuer-Anwendungserlass sieht.

Inzwischen gibt es aber zwei weitere Entscheidungen von anderen Finanzgerichten, die für Bauleistende nicht so erfreulich sind. Das Finanzgericht Niedersachsen teilt zwar die ernsthaften Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung, die die beiden anderen Finanzgerichte zuvor geäußert hatten. Es hat aber trotzdem keine Aussetzung der Vollziehung gewährt, weil der erstmalige Erlass eines Umsatzsteuerjahresbescheids keine Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids darstellt, die die Abgabenordnung als Voraussetzung für einen Vertrauensschutz nennt.

Nur wenn die Steuererklärung schon vor dem 5. Februar 2014 abgegeben wurde (an diesem Tag hat das Bundesfinanzministerium erstmals die neue Verwaltungsauffassung in einem Schreiben veröffentlicht), sieht das Finanzgericht Niedersachsen eine Handhabe für die Vertrauensschutzregelung. Das war aber im Streitfall, in dem es um das Jahr 2013 ging, nicht der Fall.

Dagegen hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem anderen Fall grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Gesetzesänderung geäußert und damit auch keine Aussetzung der Vollziehung gewährt. Der Gesetzgeber habe das Vertrauensschutzprinzip im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit in noch zulässiger Weise zugunsten der Rechtsrichtigkeit eingeschränkt, meint das Gericht.

Bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs kommt es für Bauunternehmen daher hinsichtlich einer möglichen Aussetzung der Vollziehung momentan darauf an, welches Finanzgericht für sie zuständig ist. Die Finanzämter haben nämlich die Anweisung, keine Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, sodass allein ein Beschluss des Finanzgerichts zu einem vorläufigen Rechtsschutz führt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!