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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Neue Meldepflicht in der Sozialversicherung bei Filialwechsel

Durch ein bürokratisches Versehen im Gesetzgebungsverfahren gibt es eine neue Meldepflicht in der Sozialversicherung bei einem Filialwechsel eines Arbeitnehmers.

Mit dem bereits verkündeten "Fünften Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze" soll in erster Linie das Meldeverfahren in der Sozialversicherung verbessert werden. Durch ein bürokratisches Versehen ist dabei auch eine neue Meldepflicht für Arbeitgeber entstanden. Danach müssen Arbeitgeber, die mehrere Filialen mit einer eigenen Betriebsnummer haben, bei jedem Wechsel eines Arbeitnehmers in eine andere Filiale eine Abmeldung für die alte Filiale und eine Anmeldung für die neue Filiale abgeben.

Diese Änderung sollte eigentlich kurz vor der Verabschiedung wieder aus dem Gesetz gestrichen werden, doch das ist nicht an allen Stellen erfolgt, und so steht die neue Meldepflicht jetzt im Gesetz. Weil das für erhebliche Irritationen gesorgt hat, haben sich das Arbeitsministerium und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen darauf geeinigt, solche Meldungen vorerst nicht von den Arbeitgebern einzufordern. Außerdem soll die Meldepflicht in einem späteren Gesetzgebungsverfahren konkreter ausgestaltet werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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