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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Bildung einer Rückstellung wegen drohender Schadensersatzpflicht

Damit die Bildung einer Rückstellung wegen drohender Schadensersatzpflicht zulässig ist, muss eine Inanspruchnahme wegen Schadensersatz ernsthaft wahrscheinlich sein.

Wenn Sanktionen nur für den Fall eines noch nicht verwirklichten Vertragsbruchs angedroht sind, um den Vertragspartner zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen, sind die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung wegen einer drohenden Schadensersatzpflicht nicht erfüllt. Der Ansatz einer Rückstellung wegen einer vertraglichen Schadensersatzverpflichtung ist nur dann zulässig, wenn der Unternehmer nach den am Bilanzstichtag objektiv gegebenen und bis zur Aufstellung der Bilanz subjektiv erkennbaren Verhältnissen ernsthaft damit rechnen muss, dass eine Verbindlichkeit besteht oder entstehen wird und eine Inanspruchnahme aus der Verbindlichkeit wahrscheinlich ist. Dazu müssen mehr Gründe für die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme sprechen als dagegen. Der Unternehmer darf also nicht die pessimistischste Annahme wählen. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Baden-Württemberg einem EDV-Berater die Rückstellung für eine drohende Schadensersatzzahlung aus der Bilanz gestrichen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!