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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Lockerung der Dokumentationspflichten beim Mindestlohn

In bestimmten Fällen soll die Pflicht zur Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden gelockert werden - allerdings nur in bestimmten Branchen. Auch bei der Auftraggeberhaftung ist Besserung in Sicht.

Seit Einführung des Mindestlohns stöhnen die Arbeitgeber über die Pflicht zur Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden. Nach Berichten in der Tagespresse ist zumindest eine kleine Erleichterung in Sicht: Wenn das regelmäßige monatliche Entgelt in den letzten 12 Monaten mindestens 2000 Euro brutto betragen hat, soll in den Branchen, die zu einer generellen Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden verpflichtet sind, die Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit entfallen. Das gilt jedoch nicht für Saisonarbeiter und Minijobber im gewerblichen Bereich, für die die Aufzeichnungspflicht bis zu einem Einkommen von 2958 Euro unverändert bestehen bleibt.

Daneben hat die Arbeitsministerin eine Klarstellung zur Auftraggeberhaftung versprochen, nach der bei der Beauftragung eines anderen Unternehmens in den meisten Fällen keine Haftung des Auftraggebers für den Mindestlohn besteht. Genaue Termine für die Realisierung sind zwar noch nicht bekannt, die Pläne sollen aber bald umgesetzt werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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