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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Bonuszahlungen der Krankenkasse ohne Folgen für Sonderausgaben

Anders als Beitragsrückzahlungen führen zumindest bestimmte Bonuszahlungen der Krankenkasse nicht zu einer Kürzung des Sonderausgabenabzugs.

Zahlt die Krankenversicherung einen Teil der Beiträge zurück, wird der Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge entsprechend gekürzt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung sind auch Bonuszahlungen Beitragsrückerstattungen, die den Sonderausgabenabzug mindern. Ganz anders sieht das das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, für das die Gleichartigkeit der Zahlungen zwingende Voraussetzung für eine Verrechnung ist. Weil alle Mitglieder - ob sie nun an dem Bonusmodell teilnehmen oder nicht - Anspruch auf sämtliche Versicherungsleistungen zur Basisversorgung haben, sei hier keine Gleichartigkeit gegeben, weil die Bonuszahlung nicht mit der Erlangung des Versicherungsschutzes zusammenhänge. Das Urteil ist allerdings kein genereller Freibrief, denn es lässt sich nicht auf alle Bonusprogramme der verschiedenen Krankenversicherungen übertragen. Zudem hat das Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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