Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Leistungsort bei Kongressen

Das Bundesfinanzministerium stellt klar, welche Ortsregelung bei der Überlassung von Räumen und Veranstaltungsequipment für einen Kongress zur Anwendung kommt.

Bei der Überlassung von Standflächen auf Messen und Ausstellungen durch die Veranstalter an die Aussteller handelt es sich um sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück. Werden dagegen neben der Überlassung von Standflächen weitere Leistungen an die Aussteller erbracht und sind diese Leistungen insgesamt als einheitliche Veranstaltungsleistung anzusehen, bestimmt sich der Leistungsort nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts.

Überlässt ein Unternehmer einem Kongressveranstalter ein Kongresszentrum komplett oder teilweise einschließlich des Veranstaltungsequipments und erbringt er daneben zahlreiche Dienstleistungen vor, während und nach dem Kongress an den Veranstalter, ist die Regelung für Veranstaltungsleistungen entsprechend anzuwenden. Ausgenommen davon sind aber Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen. Diese gelten grundsätzlich als eigenständige Leistungen.

Daneben ergänzt das Ministerium die Liste der möglichen Zusatzleistungen, die ein Kongressveranstalter in Anspruch nehmen kann, um die Gestellung von Hosts und Hostessen. Der Leistungsort für diese Personalgestellung ist dann von der Art des Empfängers abhängig (Unternehmer, Nichtunternehmer etc.).

Diese Ergänzungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Allerdings hat das Ministerium auch eine - wenn auch kurze - Übergangsregelung vorgesehen: Es wird - auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs - nicht beanstandet, wenn die Unternehmer die bis zum 31. Mai 2015 erbrachte Leistungen als Umsätze im Zusammenhang mit einem Grundstück behandeln.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!