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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Wohnraumüberlassung als verdeckte Gewinnausschüttung

Ob eine Wohnraumüberlassung zu einer ortsüblichen, aber nicht kostendeckenden Miete eine verdeckte Gewinnausschüttung ist, wird von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt.

Zwei Finanzgerichte haben sich mit der steuerlichen Bewertung der Wohnraumüberlassung an Gesellschafter befasst und sind dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. In beiden Fällen hatte die GmbH den Wohnraum zu einer ortsüblichen Miete überlassen, allerdings war die Miete nicht kostendeckend. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in diesem Fall eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) verneint. Von einer vGA ist erst dann auszugehen, wenn die GmbH eine unangemessen niedrige Miete verlangt. Ist die Kostenmiete aber auch von einem gewissenhaften Geschäftsführer unter keinen denkbaren Umständen zu erzielen, kommt es für die Prüfung einer verbilligten Überlassung auf die Vergleichsmiete am Markt an. Gegensätzlich äußert sich das Finanzgericht Köln: Überlässt eine GmbH ihrem Alleingesellschafter ein Einfamilienhaus ist für die Prüfung einer möglichen vGA nicht auf die ortsübliche Miete, sondern auf die Kostenmiete abzustellen. Zu beiden Urteilen ist die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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