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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärbewirkung

Zum ersten Mal hat der Bundesfinanzhof klare Grenzen definiert, unterhalb der geringe gewerbliche Einkünfte noch keine Abfärbewirkung auf freiberufliche Einkünfte entfalten.

Freiberuflern müssen immer mit dem Risiko leben, dass ihre gesamten Einkünfte zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert werden, wenn sie auch nur in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Eine Ausnahme von dieser Abfärbewirkung gilt nur bei einem äußerst geringen Anteil gewerblicher Einkünfte. In einem neuen Urteil hat der Bundesfinanzhof die Bagatellgrenze nun präzisiert. Zu einer Abfärbung kommt es demnach nicht, wenn der gewerbliche Anteil der Umsätze 3 % der Gesamtumsatzerlöse und 24.500 Euro nicht übersteigt. Dabei sind die Nettoumsätze zugrunde zu legen, um das Verhältnis der Umsätze bei unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen nicht zu verfälschen. Beim Eurobetrag für die Bagatellgrenze haben sich die Richter am Gewerbesteuerfreibetrag für Personengesellschaften orientiert. Es müssen daher beide Grenzen eingehalten werden, damit es nicht zu einer Abfärbewirkung kommt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!