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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zu lange Generalsanierung kostet die Einkünfteerzielungsabsicht

Wenn sich eine Generalsanierung über viele Jahre hinzieht, darf das Finanzamt zu Recht eine Einkünfteerzielungsabsicht verneinen und damit den Werbungskostenabzug ablehnen.

Es ist grundsätzlich Sache des Vermieters, darüber zu entscheiden, ob und inwieweit Renovierungsarbeiten aus Zeit- oder Geldgründen langsamer oder schneller ausgeführt werden sollen, und ob die Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt werden. Irgendwann ist aber die Grenze erreicht: Bei einer Generalsanierung, die sich über mehr als neun Jahre hingezogen hat, und während der keine Wohnung vermietet war, sah der Bundesfinanzhof die Grenze als überschritten an. Das Finanzamt sei hier zu Recht nicht mehr von einer Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen und habe damit auch den Werbungskostenabzug streichen dürfen. Der Vermieter hat zwar laut dem Bundesfinanzhof einen inhaltlich angemessenen, aber zeitlich begrenzten Entscheidungsspielraum, in dem er über die Fortführung seiner Vermietungstätigkeit entscheiden muss.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!