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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zeitpunkt der Verlustrealisierung kann nicht gewählt werden

Den Auflösungsverlust aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft kann ein Gesellschafter nur zu einem bestimmten Zeitpunkt geltend machen.

Nicht immer lässt sich eine Kapitalgesellschaft mit Gewinn auflösen. Die Gesellschafter müssen dann aufpassen, dass sie den Auflösungsverlust zum richtigen Zeitpunkt geltend machen. In der Regel entsteht der Verlust nämlich erst dann, wenn die Liquidation der GmbH abgeschlossen ist. Manchmal ist es dann aber schon zu spät, den Verlust noch steuerlich geltend zu machen, wie jetzt ein Gesellschafter beim Finanzgericht Köln feststellen musste. Das Finanzamt hatte sich nämlich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs berufen, nach dem ausnahmsweise ein früherer Zeitpunkt für die Verlustrealisierung anzunehmen sei, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist. Das Finanzgericht hat sich dem angeschlossen und bestätigt, dass der Verlust zwei Jahre früher hätte erklärt werden müssen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!