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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vorsteuerabzug vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft

Der Gründer einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft kann auch dann den Vorsteuerabzug für Leistungen zur Gründung der Gesellschaft in Anspruch nehmen, wenn es später nicht zur Gründung kommen sollte.

Das Finanzgericht Düsseldorf hält eine Einzelperson, die eine Ein-Mann-Kapitalgesellschaft gründen will, mit einer Vorgründungsgesellschaft für vergleichbar. Der Gründer ist daher für Leistungen zur Vorbereitung und Errichtung der Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das gilt auch dann, wenn es später tatsächlich nicht zur Gründung der Ein-Mann-Kapitalgesellschaft kommen sollte, solange die Gründungsabsicht zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs objektiv bestanden hat. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, dass der Gründer zu keinem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze getätigt hat und auch bei Bezug der Leistung nicht selbst als Einzelunternehmer Umsätze ausführen wollte. Das Gericht sieht keinen sachlichen Grund, dem Gründer einer Ein-Mann-GmbH die umsatzsteuerliche Anerkennung zu verweigern, allerdings muss in der Revision nun der Bundesfinanzhof entscheiden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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