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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Neues Verfahren zur Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht

Über 50 Jahre liegt der Hauptfeststellungszeitpunkt für die Einheitsbewertung von Grundbesitz mittlerweile zurück, weswegen der Bundesfinanzhof die Grundsteuer für verfassungswidrig hält und das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.

Der Bundesfinanzhof hält die Vorschriften über die Einheitsbewertung spätestens ab dem 1. Januar 2009 für verfassungswidrig, weil der dann 45 Jahre zurückliegende Hauptfeststellungszeitpunkt zu steuerlichen Folgen führt, die mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht mehr vereinbar sind. Durch die städtebauliche Entwicklung in dieser Zeit, neue Bauweisen und andere tiefgreifende Veränderungen am Immobilienmarkt gäbe es mittlerweile nach Anzahl und Ausmaß zu große Wertverzerrungen bei den Einheitswerten. Er hat daher in einem Vorlagebeschluss das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, und welche Folgen sich daraus für die Grundsteuer ergeben, lässt sich nicht abschätzen. Eine generelle Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer jedenfalls ist kaum zu erwarten, da die fiskalischen Folgen für die Kommunen unabsehbar wären. Das Gericht könnte dem Gesetzgeber aber die Möglichkeit geben, rückwirkend auf den 1. Januar 2009 eine Neubewertung des Grundbesitzes vorzuschreiben.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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