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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Umsatzsteuer beim Kauf durch eine Bruchteilsgemeinschaft

Der Bundesfinanzhof hat sich mit verschiedenen umsatzsteuerlichen Fragen befasst, die entstehen können, wenn mehrere Unternehmer zusammen ein Gerät anschaffen.

Wenn ein Gerät teuer ist, aber nicht die ganze Zeit gebraucht wird, kann es sich lohnen, das Gerät gemeinsam mit anderen Unternehmen anzuschaffen. Auch wenn das Finanzamt es vielleicht gerne anders hätte, führt eine solche Bruchteilsgemeinschaft weder zu einer eigenen umsatzsteuerlich relevanten Rechtspersönlichkeit noch zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit der Gemeinschaft. Stattdessen sind die einzelnen Gemeinschafter direkt als Leistungsempfänger anzusehen und können die anteilige Vorsteuer geltend machen oder ihren Anteil am Gerät mit Umsatzsteuerausweis weiterverkaufen, ohne dass die Gemeinschaft als Ganzes zwischengeschaltet wäre. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs jedenfalls solange, wie die Nutzung durch die Gemeinschafter ohne separate Abrechnung erfolgt, sondern durch den Anteil am Kaufpreis abgegolten ist, und die Gemeinschaft auch sonst keine anderen wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet, beispielsweise durch Vermietung an Dritte.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!