Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Abziehbarkeit von Kosten für die erste Berufsausbildung

Damit eine zweite Berufsausbildung unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar ist, muss die erste Berufsausbildung jetzt bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Die Kosten für die erste Berufsausbildung sind nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar und damit nicht als vorweggenommene Werbungskosten in spätere Jahre übertragbar. Bisher gab es keine Vorgaben zum Umfang einer Erstausbildung. Daher konnten Berufseinsteiger bisher vor einer geplanten kostenintensiven Ausbildung zunächst eine kurze erste Ausbildung absolvieren, beispielsweise als Flugbegleiter oder Taxifahrer. Damit war die eigentliche Ausbildung keine Erstausbildung mehr und die Kosten waren als Werbungskosten abziehbar.

Ab 2015 schreibt das Gesetz aber vor, dass die Kosten für eine weitere Berufsausbildung nur dann als Werbungskosten abziehbar sind, wenn eine geregelte erste Ausbildung von mindestens 12 Monaten in Vollzeit (mindestens 20 Wochenstunden) abgeschlossen wurde. Die Voraussetzung gilt auch als erfüllt, wenn zumindest die Abschlussprüfung einer solchen Ausbildung erfolgreich abgelegt wird. Möglicherweise wird sich diese Änderung aber über kurz oder lang ohnehin erledigen, wenn die Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs an das Bundesverfassungsgericht Erfolg haben sollten. Der Bundesfinanzhof hält das Werbungskostenabzugsverbot nämlich für verfassungswidrig.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!