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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Details zur Einführung der Lohnsteuer-Nachschau

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt verschiedene Details zur Einführung der Lohnsteuer-Nachschau geregelt.

Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ist vor einem Jahr die Lohnsteuer-Nachschau neu eingefügt worden. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt in einem Schreiben Details dazu geregelt. Demnach ist die Lohnsteuer-Nachschau keine Außenprüfung, und die Vorschriften für eine Außenprüfung sind nicht anwendbar. Die Lohnsteuer-Nachschau muss nicht angekündigt werden. Die Anordnung der Nachschau erfolgt in der Regel mündlich zu Beginn der Nachschau. Auch eine Schlussbesprechung oder ein Prüfungsbericht ist nicht notwendig.

Auf elektronische Daten des Arbeitgebers darf der Finanzbeamte nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zugreifen. Stimmt der Arbeitgeber dem Datenzugriff nicht zu, kann der Prüfer einen Ausdruck verlangen. Geben die Feststellungen dazu Anlass, kann von der Nachschau ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung übergegangen werden. Das Schreiben des Ministeriums enthält noch weitere Erläuterungen zur Nachschau. In der Praxis ist die Lohnsteuer-Nachschau in erster Linie für Verdachtsfälle von Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit vorgesehen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!