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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kindergeld für Doktoranden

Ein Finanzgericht hat sich mit der Frage befasst, ob die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter ein Ausbildungsdienstverhältnis ist.

Kindergeld gibt es für ein volljähriges Kind nach der Erstausbildung nur dann, wenn das Kind sich noch in der Ausbildung befindet und nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet. Ob ein Promotionsstudent, der in Vollzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt ist, diese Voraussetzungen erfüllt, musste das Finanzgericht Münster prüfen. Es kam zu dem Ergebnis, dass hier kein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Erstausbildung sei bereits durch das Erststudium abgeschlossen, das die Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist. Die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter wiederum gibt zwar reichlich Gelegenheit zur Forschung für die Promotionsarbeit und biete andere Synergieeffekte, aber sie sei kein unschädliches Ausbildungsdienstverhältnis. Weil aber die Anforderungen an ein Ausbildungsdienstverhältnis nicht genau definiert sind und auch noch keine Rechtsprechung dazu vorliegt, hat das Gericht die Revision zugelassen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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