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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Abgeltungsteuer bei Darlehen an eine GmbH

Für Darlehen eines Anteilseigners ist kein Abgeltungsteuersatz möglich, für die Darlehen von Angehörigen des Anteilseigners dagegen schon.

Der Bundesfinanzhof hat sich nicht nur mit Darlehen an Angehörige befasst, sondern auch mit Darlehen, die einer GmbH gewährt werden. Hier hat der Bundesfinanzhof aber differenziert entschieden: Stammt das Darlehen von einem Angehörigen eines Gesellschafters, kommt für die Zinsen die Abgeltungsteuer in Frage. Wie bei Angehörigendarlehen kommt für die Richter ein Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes nur dann in Frage, wenn eine der Vertragsparteien einen beherrschenden oder außerhalb der Geschäftsbeziehung begründeten Einfluss ausüben kann oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Erzielung der Einkünfte des anderen hat.

Anders sieht es mit Darlehen aus, die direkt vom Gesellschafter an die GmbH gewährt werden. Bei Darlehen von Angehörigen stützt sich das Urteil des Bundesfinanzhofs nämlich auf die Auslegung des gesetzlich nicht definierten Begriffs einer "nahe stehenden Person". Für Anteilseigner ist im Gesetz aber ausdrücklich der Ausschluss vom Abgeltungsteuersatz vorgeschrieben. Die Ungleichbehandlung der Gesellschafter im Verhältnis zu den durch den Abgeltungsteuersatz begünstigten Kapitalanlegern hält der Bundesfinanzhof durch den Zweck des Gesetzes gerechtfertigt, die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes auf Fälle zu beschränken, bei denen die Gefahr besteht, dass Kapital in das niedrig besteuerte Ausland verlagert wird. Weil diese Gefahr bei der Finanzierung einer im Inland ansässigen GmbH nicht besteht, sei hier auch ein höherer Steuersatz gerechtfertigt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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