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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Für die Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht liegt jetzt der erste Gesetzentwurf vor.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Entwurf für das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) veröffentlicht. Das BilRUG soll die vor einem Jahr von der EU beschlossene Bilanzrichtlinie in deutsches Recht umsetzen. In erster Linie enthält das Gesetz verschiedene Erleichterungen bei den gesetzlichen Vorgaben für den Jahresabschluss.

Insbesondere werden die Schwellenwerte bei Bilanzsumme und Umsatz für die Größenklassen angehoben. Auch wenn das Gesetz wohl erst im kommenden Jahr verabschiedet wird, gelten diese höheren Schwellenwerte bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen. Die meisten übrigen Vorschriften sind erst ab 2016 verbindlich anzuwenden. Unter anderem sind in dem Gesetz folgende Änderungen vorgesehen:

  • Verringerung der notwendigen Angaben im Anhang, insbesondere für kleine Kapitalgesellschaften. Es wird auf Angaben verzichtet, die typischerweise nur für das Verständnis von Kapitalgesellschaften ab einer gewissen Größe nachgefragt werden.

  • Wiedereinführung einer gesonderten Anteilsbesitzliste.

  • Abschaffung des Ausweises von außerordentlichen Ergebnissen in der GuV und Verlagerung dieser Angaben in den Anhang.

  • Neue Regelungen für die Transparenz von Unternehmen des Rohstoffsektors über Zahlungen an staatliche Stellen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!