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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen hält das Finanzgericht Düsseldorf bei der 1 %-Regelung nur eine monatsweise Abrechnung für möglich.

Für Fahrten mit dem Dienstwagen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nach der 1 %-Regelung pro Monat 0,03 % des Listenpreises für den Entfernungskilometer anzusetzen. Anders als der Bundesfinanzhof hält das Finanzgericht Düsseldorf nun aber einen taggenauen Ansatz mit 0,002 % des Listenpreises nicht mehr für möglich. Das Finanzamt hatte diese Möglichkeit zwar noch grundsätzlich eingeräumt, aber nur für Arbeitnehmer. Im Fall der klagenden selbstständigen Ärztin wollte es die monatliche Pauschale ansetzen. Das Finanzgericht wiederum schließt die taggenaue Berechnung in seiner Urteilsbegründung generell aus, hat aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!