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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Minijob-Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Ab 1. Juli 2014 müssen Arbeitgeber Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht zwingend innerhalb von sechs Wochen bei der Minijob-Zentrale melden.

Der Deutsche Steuerberaterverband hat bei der Minijob-Zentrale zur Meldung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nachgefragt. Bis zum 30. Juni 2014 gilt demnach: Hat der Arbeitgeber bei der Erhöhung des Entgelts vom Arbeitnehmer einen fristgerechten Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erhalten, dies bislang jedoch nicht der Minijob-Zentrale gemeldet, muss diese fehlende Meldung nicht nachgeholt werden. Der Arbeitnehmer ist dennoch von der Rentenversicherungspflicht befreit. Ab dem 1. Juli 2014 muss der Arbeitgeber aber für neue Minijobs und bei Gehaltserhöhungen den Eingang des Antrags auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zwingend innerhalb von sechs Wochen bei der Minijob-Zentrale anzeigen. Bei verspätet angezeigten Befreiungsanträgen gilt sonst die Versicherungspflicht bis zum Tag vor Wirksamkeit der Befreiung.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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