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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zuzahlung für die Nutzung eines Dienstwagens

Überschreitet die Zuzahlung für einen Dienstwagen den privaten Nutzungsvorteil, ist der Überschussbetrag in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.

Die von dem Arbeitnehmer geleistete Zuzahlung für einen Dienstwagen, die über dem nach der Fahrtenbuchmethode ermittelten privaten Nutzungswert liegt, ist in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Mit dieser Entscheidung stellt sich das Finanzgericht Baden-Württemberg gegen die Auffassung der Finanzverwaltung, die nur die Reduzierung des steuerpflichtigen privaten Nutzungsvorteils auf 0 Euro durch die Zuzahlungen akzeptieren wollte, den darüber hinausgehenden Betrag aber nicht als Werbungskosten anerkannte. Der Kläger hatte höhere Zuzahlungen geleistet, weil sein Arbeitgeber den Nutzungsvorteil nach der 1 %-Regelung berechnet hatte. In seiner privaten Einkommensteuererklärung setzte er den Nutzungsvorteil dann aber nach der Fahrtenbuchmethode an, womit der Nutzungsvorteil deutlich niedriger ausfiel.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!