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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Investitionsabzugsbetrag nur mit Nachweis der Investitionsabsicht

Wer nachträglich noch einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen will, muss einen Nachweis bringen, dass die Investitionsabsicht schon in dem Jahr bestanden hat, für das der Abzugsbetrag beantragt wird.

Wer nachträglich noch einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen will, stößt beim Finanzamt meist auf wenig Gegenliebe. So erging es auch dem Inhaber eines Taxiunternehmens, der nach einer Betriebsprüfung für das Jahr 2008 noch einen Investitionsabzugsbetrag für einen 2010 angeschafften Neuwagen geltend machen wollte. Doch keines der vorgebrachten Argumente dafür, warum die Investitionsabsicht schon 2008 bestanden habe, konnten das Finanzamt oder das Finanzgericht Düsseldorf überzeugen. Unter anderem blieb der Hinweis ungehört, dass bisher regelmäßig neue Fahrzeuge angeschafft und über fünf Jahre abgeschrieben wurden. Weil Investitionen von vielen betriebswirtschaftlichen Faktoren abhängen, lässt das Gericht eine betriebliche Übung nicht als aussägekräftig für die Verhältnisse im Streitjahr gelten. Selbst wer also für geplante Investitionen noch nicht unmittelbar einen Abzugsbetrag geltend machen will, tut gut daran, für den späteren Eventualfall Nachweise für eine Investitionsabsicht aufzuheben.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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