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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kindergeldanspruch für verheiratete Kinder

Auch für verheiratete Kinder besteht ein Anspruch auf Kindergeld - unabhängig vom Einkommen des Ehepartners.

Noch vor kurzem hat sich die Finanzverwaltung auf den Standpunkt gestellt, dass der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind auch eine "typische Unterhaltssituation" der Eltern voraussetzt. Die sei nicht mehr gegeben, wenn das Kind verheiratet ist oder selbst ein Kind hat. In diesen Fällen liege die vorrangige Unterhaltspflicht nämlich beim Ehepartner oder beim anderen Elternteil des Enkelkindes. Ein Anspruch auf Kindergeld bestünde nach dieser Auffassung nur dann noch, wenn der vorrangig Unterhaltsverpflichtete kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen hat.

Der Bundesfinanzhof ist dieser Verwaltungsauffassung jetzt klar entgegengetreten und hat kategorisch festgestellt: Die Verheiratung eines Kindes kann dessen Berücksichtigung beim Kindergeld seit Januar 2012 nicht mehr ausschließen. Es gebe schon seit mehreren Jahren nicht mehr die Notwendigkeit, dass für einen Kindergeldanspruch eine typische Unterhaltssituation vorliegt. Hauptgrund für diese Entscheidung ist für den Bundesfinanzhof aber die Abschaffung der Einkommensprüfung beim Kind.

Die Fortführung einer Einkünfte- und Bezügegrenze allein für verheiratete Kinder zum Zweck der Prüfung eines Mangelfalles würde dem mit der Abschaffung der Grenzbetragsregelung verfolgten Vereinfachungszweck widersprechen. Zudem hat der Bundesfinanzhof zu Recht verfassungsrechtliche Bedenken, wenn Eltern verheirateter Kinder gegenüber Eltern unverheirateter Kinder, die ihren Kindern aber aus anderen Gründen ebenfalls nicht zum Unterhalt verpflichtet sind, benachteiligt würden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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