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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Aufteilung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer

Der Bundesfinanzhof lässt den Großen Senat entscheiden, ob die Kosten für ein auch teilweise privat genutztes Arbeitszimmer anteilig steuerlich abziehbar sind.

Seit der Große Senat des Bundesfinanzhofs entschieden hat, dass teilweise beruflich und teilweise privat veranlasste Aufwendungen auch anteilig steuerlich berücksichtigt werden können, ist von diesem Aufteilungsprinzip schon reichlich Gebrauch gemacht worden. Bei den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind die Finanzämter bisher aber meist nicht willens gewesen, eine Kostenaufteilung zu akzeptieren.

Der Bundesfinanzhof hat jetzt beschlossen, dass sich der Große Senat erneut mit der Kostenaufteilung befassen soll. Es geht dabei um die Frage, ob die Kosten für ein Arbeitszimmer, dass mehrheitlich für die Arbeit, aber eben auch nicht unerheblich privat genutzt wird, in Höhe des beruflichen Anteils steuerlich abziehbar sind. Der Vorlagebeschluss umfasst zwar nicht die berühmte Arbeitsecke im Wohnzimmer, aber auch damit wird sich der Bundesfinanzhof noch auseinandersetzen müssen. Vorerst gilt es, Ausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen und mögliche Steuervorteile durch einen Einspruch zu sichern. Das Einspruchsverfahren ruht dann automatisch bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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