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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zusammenballung von Einkünften durch eine Abfindung

Ob die Regelung zur Progressionsmilderung für eine Abfindung greift, richtet sich nicht nach dem Einkommen der Vergangenheit, sondern nach dem hypothetischen Einkommen ohne Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Für außerordentliche Einkünfte wie zum Beispiel Abfindungen gibt es im Steuerrecht eine Sonderregelung, mit der der Progressionseffekt gemildert werden soll. Die ermäßigte Besteuerung bei der Zusammenballung von Einkünften kommt aber nur dann zum Zug, wenn tatsächlich eine substanzielle Abfindung gezahlt wird. Nach Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen sind für die Prüfung die real verwirklichten Einkünfte mit den fiktiven Einkünfte zu vergleichen, die der Arbeitnehmer im Jahr der Abfindung erzielt hätte, wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestanden hätte. Dabei sind auch Erkrankungen und daraus folgende voraussichtlich niedrigere Einkünfte zu berücksichtigen. Das Finanzamt darf also nicht einfach aus einem hohen Einkommen in den Vorjahren schließen, dass auch nach der Kündigung noch ein hohes Einkommen zu erzielen gewesen wäre.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!