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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Neuregelung der Familienentlastung

Infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber die Familienentlastung in zwei Stufen ab 2000 und 2002 neu regeln. Die erste Stufe ist nunmehr im Gesetz zur Familienförderung gesetzlich ab 2000 geregelt worden.

Den Familien soll es zukünftig besser gehen. Zumindest meinen das die Richter am Bundesverfassungsgericht. Die Eckpunkte des Gesetzes zur Familienförderung sehen wie folgt aus:

  • Höheres Kindergeld

    Das Kindergeld für das erste und zweite Kind ist ab dem 1. Januar 2000 von bisher 250 DM auf 270 DM angehoben worden. Diese Erhöhung bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern eine jährliche Entlastung von 480 DM. Ab dem dritten Kind bleibt das Kindergeld mit 300 DM bzw. 350 DM unverändert.

  • Neuer Betreuungsfreibetrag

    Trotz der Kindergelderhöhung bleibt der Kinderfreibetrag mit 6912 DM ab 2000 unverändert. Neben dem Kinderfreibetrag steht dem Steuerpflichtigen für ein Kind jedoch auch der Betreuungsfreibetrag in Höhe von 3024 DM zu. Durch diesen Betrag soll der Betreuungsaufwand für das Kind gedeckt werden. Er steht den Eltern nur zu, solange die Kinder das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Da der Betreuungsfreibetrag jedem Elternteil zur Hälfte zusteht, wird er nur in voller Höhe ausgezahlt, wenn beide Elternteile zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.

  • Wegfall des Abzugs von Kinderbetreuungskosten

    Der durch ein Kind ausgelöste Betreuungsaufwand soll künftig allein durch den Kinderfreibetrag und den eventuell zusätzlich zu gewährenden Betreuungsfreibetrag abgegolten werden. Der bisherige Abzug von Kinderbetreuungskosten ist ab 2000 weggefallen.

  • Steuervergünstigungen bei vollstationärer Unterbringung von Kindern

    Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung in einem Heim untergebracht sind und für die der Sozialhilfeträger ab Vollendung des 21. Lebensjahres sämtliche Kosten trägt, wurden bisher sowohl beim Kindergeld als auch beim Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt. Das hat sich nun geändert. Für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 1999 ist für behinderte Kinder bei vollstationärer Unterbringung Kindergeld und Kinderfreibetrag in voller Höhe zu gewähren. Ab dem 1. Januar 2000 ist für solche Kinder ein ermäßigtes Kindergeld von 30 DM im Monat und eine ermäßigter Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1080 DM festgesetzt.

  • Verlängerung des Berücksichtigungszeitraums

    Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, können über das 27. Lebensjahr hinaus beim Kinderfreibetrag und beim Kindergeld berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben. Die Verlängerung gilt nur für die Dauer des Grundwehr- oder Zivildienstes. Gleiches gilt auch für diejenigen, die sich freiwillig zum Wehrdienst verpflichtet haben. Dabei darf die Dauer des Wehrdienstes 3 Jahre nicht übersteigen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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