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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Streit um Solidaritätszuschlag geht in die nächste Runde

Das Niedersächsische Finanzgericht legt dem Bundesverfassungsgericht erneut die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags vor.

Der Streit um die Verfassungsmäßigkeit oder -widrigkeit des Solidaritätszuschlags ist fast so alt wie der Zuschlag selbst. Bisher haben die Finanzgerichte den Zuschlag mehrheitlich abgesegnet. Doch zumindest das Finanzgericht Niedersachsen kann sich nicht mit dieser Mehrheitsmeinung anfreunden und hält den Soli nach wie vor für verfassungswidrig. Das Gericht hatte dem Bundesverfassungsgericht schon einmal seine Bedenken vorgelegt, doch diese Vorlage hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, weil es die Vorlage nicht für ausreichend begründet hielt.

Die Hoffnung der Verfassungsrichter, auf diese Weise der heiklen Frage entgehen zu können, wird sich jedoch nicht erfüllen, denn die niedersächsischen Finanzrichter ließen sich von dem Beschluss nicht beirren. Sie haben dem Bundesverfassungsgericht die Frage jetzt erneut vorgelegt - diesmal mit einer insgesamt 70 Seiten umfassenden Begründung. So einfach wird sich das Bundesverfassungsgericht diesmal also nicht aus der Affäre ziehen können.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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