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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Verdeckte Gewinnausschüttung bei einem Gesellschafterdarlehen

Wenn bereits das Darlehen selbst zu einer verdeckten Gewinnausschüttung geführt hat, können unterbliebene Zinszahlungen nicht erneut eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen.

Nach Ansicht des Finanzamts kann ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasstes Darlehen zu nicht fremdüblichen Konditionen gleich zwei Mal zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen. Wenn das Darlehen voraussichtlich nicht mehr zurückgezahlt werden kann und daher auf 0 Euro abgeschrieben wird, liegt darin eine vGA.

Doch in einem Fall, über den das Finanzgericht Münster entscheiden musste, wollte das Finanzamt auch die unerfüllte Zinsforderung als vGA ansetzen, denn schließlich bestünde das Darlehen zumindest auf dem Papier weiter, auch wenn es nicht mehr werthaltig sei. Doch das Gericht war anderer Meinung: Mit der Abschreibung und der damit verbundenen vGA sei die Darlehensforderung steuerlich dem außerbilanziellen gesellschaftlichen Bereich zugeordnet, und die Zinsen als Nebenleistung zum Darlehen teilen das Schicksal des Darlehens. Daher seien nach der Abschreibung keine Zinsforderungen mehr zu bilanzieren und somit könne auch keine vGA entstehen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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