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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Abzugsverbot für Berufsausbildung ist verfassungsgemäß

Obwohl die ausdrückliche Festschreibung des Abzugsverbots für die Kosten der ersten Berufsausbildung mit einer echten Rückwirkung verbunden ist, halten die Finanzgerichte die Änderung für verfassungsgemäß.

Als Reaktion auf eine geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der auch die Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung als Werbungskosten berücksichtigt werden konnten, hat die Finanzverwaltung Ende 2011 ein explizites Abzugsverbot für die Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung ins Gesetz schreiben lassen. Diese gesetzliche Klarstellung gilt rückwirkend ab 2004. Darin liegt zwar unzweifelhaft eine echte Rückwirkung, die normalerweise verfassungswidrig wäre. Allerdings hält das Finanzgericht Schleswig-Holstein die Änderung hier trotzdem für verfassungskonform, weil die Steuerzahler aufgrund der bereits vorher eindeutigen Intention des Gesetzgebers kein schützenswertes Vertrauen haben konnten, dass ihre Ausbildungskosten als Werbungskosten abziehbar sind. Vergleichbar hat sich auch der Bundesfinanzhof in einem anderen Verfahren geäußert.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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