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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen

Die Finanzverwaltung hat die anhängigen Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen.

Wird ein Dienstwagen auch zu privaten Zwecken genutzt, ist für jeden Kalendermonat ein Betrag in Höhe von 1 % des Listenpreises zu versteuern. Dieser Betrag gilt für Neu- wie für Gebrauchtwagen in gleicher Höhe. Viele Steuerzahler haben daher gegen ihre Steuerbescheide Einspruch eingelegt oder Änderungsanträge gestellt, weil ein Verfahren beim Bundesfinanzhof auf eine Änderung hoffen ließ. Der Bundesfinanzhof hat aber vor einem Jahr entschieden, dass die 1 %-Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstößt, weil es jedem frei steht, ein Fahrtenbuch zu führen und damit die 1 %-Regelung zu vermeiden. Weil gegen das Urteil keine Verfassungsbeschwerde erhoben wurde, hat die Finanzverwaltung jetzt die Einsprüche und Änderungsanträge durch Allgemeinverfügung vom 13. Dezember 2013 zurückgewiesen. Wer sich damit nicht abfinden will, hat nun ein Jahr Zeit, Klage beim Finanzgericht einzureichen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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