Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, in welchem Umfang ein Verlustausgleich bei der Berechnung der Einkommensteuerermäßigung für die Gewerbesteuer möglich ist.

Über die genaue Berechnung der Steuerermäßigung, mit der bei der Einkommensteuer die Gewerbesteuerbelastung weitgehend ausgeglichen werden soll, ist schon mehrfach gestritten worden. Nach wie vor unklar ist vor allem, ob in der Berechnungsformel bei mehreren Gewerbebetrieben ein horizontaler Verlustausgleich möglich ist, oder ob nur die Betriebe berücksichtigt werden, die positive Einkünfte aufweisen. Vergleichbares gilt für einen vertikalen Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten.

Das Niedersächsische Finanzgericht kommt zu dem Ergebnis, dass der mutmaßliche Wille des Gesetzgebers zwar sowohl einen horizontalen als auch einen vertikalen Verlustausgleich vorsah. Mit dem Wortlaut des Gesetzes ist dieser mutmaßliche Wille allerdings nicht in vollem Umfang vereinbar. Es stellt sich trotzdem gegen die Auffassung der Finanzverwaltung, die gar keinen Verlustausgleich zulassen will, und hält zumindest einen horizontalen Verlustausgleich für geboten. Letztlich muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden, bei dem die Revision zum Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts anhängig ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!