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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Schornsteinfegerrechnung muss unbar bezahlt werden

Auch die Schornsteinfegerrechnung wird nur dann als Handwerkerleistung steuerlich anerkannt, wenn sie per Überweisung bezahlt wurde.

Damit das Finanzamt den Steuervorteil für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt, muss der Steuerzahler nicht nur eine Rechnung vorlegen, sondern diese auch auf das Konto des Leistungserbringers bezahlt haben. Eine Barzahlung schließt den Steuervorteil aus. Für den Bundesfinanzhof ist klar, dass das auch für die Rechnung des Schornsteinfegers gilt. Die Klägerin konnte die Richter auch nicht mit dem Argument umstimmen, dass der Kaminfeger auf Barzahlung bestanden habe und außerdem bei der "Quasi-Behörde Bezirksschornsteinfeger" Schwarzarbeit nicht zu befürchten sei. Das Gesetz ist nach Auffassung der Richter nun einmal eindeutig. Wer also den Steuervorteil in Anspruch nehmen will, muss somit auch den Kaminfeger per Banküberweisung bezahlen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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