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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Wertgutachten für Zugewinnausgleich nicht abziehbar

Die Kosten für ein Wertgutachten im Rahmen des Zugewinnausgleichs sind nicht steuerlich abziehbar.

Die Gutachterkosten für die Ermittlung des Werts einer Immobilie im Rahmen des Zugewinnausgleichs im Scheidungsverfahren sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Hessen sind die Kosten nämlich nicht zwangsläufig, weil es keine gesetzliche Verpflichtung zur Wertermittlung per Gutachten gibt. Der über den reinen Auskunftsanspruch hinaus bestehende Wertermittlungsanspruch des anderen Ehegatten umfasst nur die zuverlässige Wertermittlung durch den Auskunftsverpflichteten selbst. Der muss zwar erforderlichenfalls Auskünfte einholen oder Hilfskräfte beauftragen, aber ein Sachverständiger ist dafür nicht notwendig. Ab diesem Jahr sind Prozesskosten ohnehin generell nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!