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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Doppelte Haushaltsführung trotz weit entfernter Zweitwohnung

In Ausnahmefällen kann eine doppelte Haushaltsführung selbst dann vorliegen, wenn die Zweitwohnung näher am Hauptwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt.

Selbst wenn die Zweitwohnung näher am Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt, kann noch eine doppelte Haushaltsführung vorliegen. Das meint zumindest das Finanzgericht Münster, das mit dieser Entscheidung der Klage eines Professors stattgegeben hatte. Dessen Zweitwohnung war 83 km von der Universität, aber nur 47 km vom Familienwohnsitz entfernt. Verständlicherweise tat sich das Finanzamt schwer damit, die Wohnung wegen der großen Entfernung als "Wohnung am Beschäftigungsort" anzuerkennen.

Der Professor konnte die Richter jedoch mit dem Argument überzeugen, dass die Zweitwohnung besonders verkehrsgünstig gelegen sei und er die Universität innerhalb von 50 Minuten erreichen könne. Außerdem seien im Ort der Zweitwohnung auch sehr gut ausgestattete Bibliotheken vorhanden, die er drei bis fünf Mal pro Monat aufsuche. Maßgeblich ist nach Ansicht der Richter, dass die Arbeitsstätte von der Zweitwohnung aus täglich in zumutbarer Weise aufgesucht werden kann, was bei einer Fahrzeit von 50 Minuten der Fall sei. Zumindest wer über ähnlich gute Argumente verfügt, kann sich also Hoffnung machen. Das Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, womit Steuerzahler in einer vergleichbaren Lage jetzt Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens verlangen können.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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