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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Dienstwagen für Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland

Durch eine bereits in Kraft getretene Änderung im Umsatzsteuerrecht sind Dienstwagen für Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland jetzt mit mehr steuerlichem Verwaltungsaufwand verbunden.

Auf eine neue Steuerfalle weist der Bund der Steuerzahler hin. Überlässt nämlich der Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen Dienstwagen auch zur Privatnutzung, dann gelten dafür die umsatzsteuerlichen Regelungen zur Vermietung eines Beförderungsmittels. Bisher spielte das keine Rolle, weil als Leistungsort der Sitz des Eigentümers, in diesem Fall also des Arbeitgebers, für die umsatzsteuerliche Behandlung maßgeblich war.

Durch das im Sommer in Kraft getretene Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde aber die gesetzliche Regelung zur langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an europäisches Recht angepasst. Daher gilt seit dem 30. Juni 2013 der Wohnsitz des Leistungsempfängers, also des Mitarbeiters, als Leistungsort. Das ist vor allem dann wichtig, wenn der Mitarbeiter im Ausland lebt. Denn damit muss sich der Unternehmer auch im Ausland registrieren lassen und dort die entsprechenden steuerlichen Pflichten erfüllen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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