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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Finanzverwaltung will mehrere Urteile nicht anwenden

Einige Urteile des Bundesfinanzhofs zur Übertragung von Mitunternehmeranteilen und von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens will die Finanzverwaltung zumindest vorläufig nicht anwenden.

Mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem vergangenen Jahr will die Finanzverwaltung vorerst nicht anwenden. Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, die Urteile, die die Übertragung von Mitunternehmeranteilen und von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens betreffen, vorerst zu ignorieren und weiter nach den geltenden Verwaltungsanweisungen zu verfahren. Allerdings ist diese Anweisung kein echter Nichtanwendungserlass, sondern vorerst nur eine "Zurückstellung der Anwendung", weil zu den entschiedenen Fragen noch weitere Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind. Zumindest den Ausgang dieser Verfahren will das Ministerium noch abwarten. Weil Einspruchsverfahren wegen der noch anhängigen Verfahren weiter ruhen können, ist die vorläufige Nichtanwendung der steuerzahlerfreundlichen Urteile verschmerzbar.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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