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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Behelfsmäßige Eigennutzung verhindert Werbungskostenabzug

Auch die behelfsmäßige Eigennutzung einer Immobilie, die für den Fall der erfolgreichen Vermietung jederzeit sofort beendet werden könnte, verhindert den Werbungskostenabzug.

Auch die behelfsmäßige Selbstnutzung einer Immobilie schließt den Abzug der damit verbundenen Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus. So entschied der Bundesfinanzhof im Fall eines Ehepaares, das sich noch während der Bauphase trennte und später scheiden ließ. Wegen der Trennung wollten die Eheleute das fertiggestellte Haus vermieten oder verkaufen. Bis ein Mieter oder Käufer gefunden war, nutzte der Ehemann das Haus behelfsmäßig, um die Miete für eine zweite Wohnung in dieser Zeit zu sparen und die Sicherheit des Objekts zu gewährleisten.

Doch auch wenn er jederzeit sofort in der Lage gewesen wäre, das Haus zu räumen, liegt hier eine steuerschädliche Eigennutzung vor. Ein Werbungskostenabzug hätte nach Ansicht des Bundesfinanzhofs aber auch scheitern können, weil sich die Eheleute nicht endgültig für eine Vermietung entschieden haben, sondern einen möglichen Verkauf ebenso angestrengt verfolgten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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