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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Änderungen für Privatleute und Familien

Neben kleineren Änderungen an verschiedenen Stellen ist es vor allem das gesetzliche Abzugsverbot für Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, das die meisten Steuerzahler früher oder später betreffen kann.

Die meisten Änderungen im Steuerrecht durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz betreffen Unternehmen, Arbeitgeber und Institutionen sowie das Steuerrecht ganz allgemein, aber es gibt auch einige wichtige Änderungen für Privatleute und Familien. Dazu gehören vor allem die folgenden Änderungen.

  • Prozesskosten: Nachdem die Finanzgerichte Prozesskosten aus Zivil-, Verwaltungsgerichts- und anderen Verfahren als außergewöhnliche Belastung zum Steuerabzug zugelassen haben, wird nun ein gesetzliches Abzugsverbot festgeschrieben. Ausgenommen davon sind lediglich Aufwendungen, ohne die der Steuerzahler Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren. Die Änderung gilt ab 2013, sodass Sie sich zumindest für Prozesskosten in den Vorjahren noch auf die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechungsänderung berufen können.

  • Pflege-Pauschbetrag: Bisher gab es den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro nur bei der häuslichen Pflege im Inland. Ab 2013 wird der Anwendungsbereich des Pflege-Pauschbetrages auf die persönlich durchgeführte häusliche Pflege im gesamten EU- und EWR-Ausland ausgeweitet. Damit soll die persönliche Pflege zukünftig unabhängig vom Ort der Pflege steuerlich honoriert werden. Voraussetzung ist jedoch auch für die Pflege im Ausland, dass die Hilflosigkeit der pflegebedürftigen Person nachgewiesen wird.

  • Unterhalt: Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte Personen ohne eigenes Vermögen sind innerhalb gewisser Grenzen als außergewöhnliche Belastung abziehbar. In allen noch nicht bestandskräftigen Fällen wird klargestellt, dass auch hier die im Sozialrecht geltende Verschonungsregelung anzuwenden ist, nach der ein angemessenes Hausgrundstück bei der Vermögensprüfung des Unterhaltsempfängers unberücksichtigt bleibt.

  • Steuerfreie Zuschüsse: Vom Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerfreie Zuschüsse und Beitragserstattungen abzuziehen. Ab 2016 müssen Behörden und andere öffentliche Stellen, die solche Zuschüsse und Erstattungen gewähren, dies elektronisch an die Finanzverwaltung melden.

  • Basiskrankenversicherung: Ab 2013 sind auch die Beiträge für eine Basiskrankenversicherung an ein Versicherungsunternehmen außerhalb der EU als Sonderausgabe abzugsfähig.

  • Eingetragene Lebenspartner: Die vom Bundesverfassungsgericht schon vor längerem geforderte Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten bei der Grunderwerbsteuer ist jetzt umgesetzt. Damit sind Immobilienübertragungen zwischen eingetragenen Lebenspartnern in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen rückwirkend von der Grunderwerbsteuer befreit. Auch bei der Vermögensbildung gibt es eine Gleichstellung durch die Möglichkeit zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen zugunsten des nicht dauernd getrennt lebenden Lebenspartners.


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In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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