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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Änderungen für Arbeitnehmer

Voraussichtlich ab 2015 können Arbeitnehmer ihren Lohnsteuerfreibetrag gleich für zwei Jahre beantragen. Davon abgesehen hat das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz nur wenige Änderungen für Arbeitnehmer zur Folge.

Neben der Änderung bei der Privatnutzung eines Elektro-Dienstwagens gibt es im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz noch ein paar weitere Änderungen, die Arbeitnehmer betreffen.

  • Lohnsteuerfreibetrag: Beantragt ein Arbeitnehmer einen Lohnsteuerfreibetrag, soll der voraussichtlich ab 2015 auf Antrag des Arbeitnehmers gleich für zwei Kalenderjahre gelten. Der Arbeitnehmer bleibt aber verpflichtet, bei Veränderungen zu seinen Ungunsten die Höhe des Freibetrags ändern zu lassen. Natürlich kann auch eine Änderung zu Gunsten des Arbeitnehmers während des Zwei-Jahres-Zeitraums berücksichtigt werden.

  • Ausländische Arbeitseinkünfte: Durch Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten wird geregelt, welcher Staat das Recht hat, ausländische Arbeitseinkünfte zu besteuern. Wenn der andere Staat nach dem Abkommen zwar das Recht zur Besteuerung hat, die Einkünfte dort aber als steuerfrei gelten, soll eigentlich eine Besteuerung in Deutschland erfolgen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs konnte aber diese Regelung nicht mehr angewendet werden. Jetzt kommt eine Änderung in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen, die weiter sicherstellen soll, dass es bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten nicht zu unversteuerten Einkünften kommt.

  • Wehrsold und Bufdi-Vergütung: Statt der ursprünglich geplanten weitgehenden Streichung der Steuerfreiheit dieser Leistungen gibt es nun kleinere Änderungen beim Freiwilligendienst, die erstmals für 2013 gelten. Für Wehrdienstleistende gilt außerdem weiterhin die alte Regelung, wenn sie ihren Dienst vor 2014 begonnen haben.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!