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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrages möglich

Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden, dass ein Investitionsabzugsbetrag auch nachträglich noch aufgestockt werden kann.

Geht man nach der Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, kann ein Investitionsabzugsbetrag nur in einem Jahr geltend gemacht werden und damit nicht nachträglich aufgestockt werden. Ganz anders sieht das das Niedersächsische Finanzgericht, das einem Unternehmer die nachträgliche Aufstockung ausdrücklich genehmigt hat, solange die Höchstgrenze für den Investitionsabzugsbetrag noch nicht erreicht ist. Das Gesetz enthalte keine entsprechende Einschränkung, und auch rechtssystematisch würde die Beschränkung keinen Sinn machen, zumal es bei der Vorgängervorschrift (Ansparabschreibung) möglich war, die Rücklagenbildung beliebig über den Ansparzeitraum zu verteilen. Die Argumentation des Finanzgerichts ist schlüssig, trotzdem muss sich jetzt der Bundesfinanzhof mit der Frage befassen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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