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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Geleistete Anzahlungen als Werbungskosten

Beim Fehlschlagen des Bauprojektes können geleistete Anzahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.

Schlägt Ihr Bauprojekt fehl, mit dem Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen wollten, müssen Sie die auf geleistete Anzahlungen gemachten Sonderabschreibungen rückgängig machen. Die geleisteten Anzahlungen können Sie steuerlich aber dennoch geltend machen: Sie können sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Jahr der Zahlung abgezogen werden. Hier gilt nämlich das sogenannte Zu- und Abflussprinzip.

Unerheblich ist es, dass Sie die Anzahlungen möglicherweise erst ein Jahr später zurückerhalten. Die Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen muss im Jahr der Erstattung als positive Einnahme aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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